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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Entsorgungsmöglichkeit - Bioabfall

Sinnvolle Verwertung

Sie befürworten sinnvolle Verwertungswege? Sie haben es in der Hand! Werden Sie Energie-Lieferant!

Denn aus Bioabfall wird in unserer BioAbfallVergärungsAnlage (BAVA) Strom, Wärme und wertvoller Dünger hergestellt. Dies geht am besten und kostengünstigsten, wenn in den braunen Biotonnen nur das drin ist, was drin sein soll. Bitte nutzen Sie Zeitungspapier oder Papiertüten zum Einwickeln der Bioabfälle. Kunststofftüten (auch die kompostierbaren) können bei uns nicht verwertet werden. Dies verteuert die Bioabfallentsorgung für alle. Und das ganz unnötig. Praktische Bioabfall-Papiertüten (10 Stück 1,- EUR) erhalten Sie auf allen Entsorgungsanlagen und Recyclinghöfen im Kreis Calw. Auch viele Läden halten Papiertüten bereit. Sie können aber auch zwei Bäcker-Papiertüten ineinander stecken und die Bioabfälle darin sammeln.

Das gehört in die Biotonne:

  • Obst- u. Gemüsereste oder -schalen (auch Zitrusfrüchte)
  • Kaffeesatz, Filter, Tee, Teebeutel
  • Essensreste (nur in haushaltsüblichen Mengen und nicht aus Gaststätten oder Kantinen)
  • Verdorbene Lebensmittel (ohne Verpackung)
  • Eierschalen
  • Eierkartons (saugen gut die Flüssigkeit auf)
  • Blumen
  • Gartenabfälle wie Laub oder Rasenschnitt (auch Unkraut)
  • Einwickelpapier, z. B. Zeitungs- und Küchenpapier oder Papiertüten (unbeschichtet)
  • Kleine Knochen in kleinen Mengen dürfen in die Biotonne. 

Das gehört nicht in die Biotonne:

  • Speisereste aus Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsversorgung (Spezielle Speiseresteentsorgung)
  • Plastiktüten (auch keine kompostierbaren) (Restabfall)
  • Verpackungen jeglicher Art (gelber Sack oder Glas-/Papiertonne)
  • Straßenkehricht, Steine (Restabfall)
  • Zigarettenkippen, Asche (Restabfall)
  • Katzen- oder Vogelstreu (Restabfall)
  • Watte, Hygieneartikel, Taschentücher (Restabfall)
  • Tierkadaver (Tierkörperbeseitigungsanlage)
  • Große Knochen und Knochen in großen Mengen bitte über den Restabfall entsorgen, da sie nicht verwertet werden können.

Welche Größen gibt es?

Alle Tonnengrößen zum Bioabfall finden Sie hier in der Übersicht.

Biotonnen-Filterdeckel

Für Biotonnen können Sie auch Filterdeckel erwerben.

Merkblatt Bio-Filter-Deckel (PDF-Dokument, 115,71 KB, 20.11.2023)

Wissen Sie schon?

Tipp zur Vermeidung

Die Bananen haben braune Stellen? Das Brot ist schon drei Tage alt? Der Joghurt ist gestern abgelaufen? Na und? Leider werden in Deutschland jährlich von Privathaushalten rund 6,7 Millionen Tonnen Lebensmittel entsorgt. Im Schnitt wirft jeder Bundesbürger pro Jahr 81,6 Kilogramm weg. Etwa zwei Drittel dieser Lebensmittel wären völlig oder zumindest teilweise noch zu genießen gewesen. (Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, BMEL)

Unser Tipp:

Aus übriggebliebenen Lebensmitteln lassen sich viele leckere Gerichte zubereiten. Unter zugutfuerdietonne.de bietet das BMEL 10 goldene Regeln zum Vermeiden von Lebensmittelabfällen und viele Rezepte an.

Gewerblicher Bioabfall

Kann ich die Biotonne auch als Gewerbe nutzen? Was muss ich dabei beachten?

Auch Gewerbebetriebe können Biotonnen benutzen. Allerdings nicht für Speisereste aus Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsversorgung wie Kantinen oder Mensas. Für die ist eine gesonderte Entsorgung vorgeschrieben. Speiseresteentsorgung

Eine Beseitigung dieser Abfälle über die Biotonne ist nicht zugelassen. Die Nutzung einer Biotonne ist daher nur möglich, wenn eine zusätzliche Speiserestetonne vorhanden ist.

Küchen- und Speiseabfälle von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung unterliegen dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) und der Verordnung zur Durchführung der Tierischen Nebenprodukte – Beseitigungs-Gesetzes (TierNebV).

Spezielle Speiseresteentsorger stellen Ihnen Behälter zum Tauschen zur Verfügung. Die Gewerbeabfallberatung berät Sie gerne unter Telefonnummer: 07452 6006 7050.

Speisereste aus Gastronomie/Kantine

Sie betreiben eine Gaststätte oder Kantine? Dann müssen Sie Speisereste gesondert entsorgen.

Da Küchen- und Speiseabfälle, die Tierkörperteile oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs enthalten, ein ständiges und hohes Risiko für den Ausbruch von Krankheiten oder Tierseuchen sowie deren Verbreitung darstellen, müssen diese getrennt von anderen Abfälle gesammelt und entsorgt werden.

Welche Größen gibt es?

Alle Tonnengrößen zum Bioabfall finden Sie hier in der Übersicht.

Das gehört in die Biotonne:

  • Obst- u. Gemüsereste oder -schalen (auch Zitrusfrüchte)
  • Kaffeesatz, Filter, Tee, Teebeutel
  • Essensreste (nur in haushaltsüblichen Mengen und nicht aus Gaststätten oder Kantinen)
  • Verdorbene Lebensmittel (ohne Verpackung)
  • Eierschalen
  • Eierkartons (saugen gut die Flüssigkeit auf)
  • Blumen
  • Gartenabfälle wie Laub oder Rasenschnitt (auch Unkraut)
  • Einwickelpapier, z. B. Zeitungs- und Küchenpapier oder Papiertüten (unbeschichtet)
  • Kleine Knochen in kleinen Mengen dürfen in die Biotonne. 

Das gehört nicht in die Biotonne:

  • Speisereste aus Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsversorgung (Spezielle Speiseresteentsorgung)
  • Plastiktüten (auch keine kompostierbaren) (Restabfall)
  • Verpackungen jeglicher Art (gelber Sack oder Glas-/Papiertonne)
  • Straßenkehricht, Steine (Restabfall)
  • Zigarettenkippen, Asche (Restabfall)
  • Katzen- oder Vogelstreu (Restabfall)
  • Watte, Hygieneartikel, Taschentücher (Restabfall)
  • Tierkadaver (Tierkörperbeseitigungsanlage)
  • Große Knochen und Knochen in großen Mengen bitte über den Restabfall entsorgen, da sie nicht verwertet werden können.
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