Sperrmüll- und Altholzabfuhr: AWG

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Sperrmüll- und Altholzabfuhr

Sperrmüll- und Altholzabfuhr

Sie haben das Büro neu eingerichtet und die alten Möbel stehen im Weg? Dann ist es höchste Zeit, die Sperrmüll- oder Altholzabfuhr zu beantragen!

Sperrmüll

Als Sperrmüll gilt jeder Restabfall, der auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in Ihre Restabfalltonne passt. Ausnahme: Gegenstände aus Holz oder Metall. Die Einzelteile dürfen nicht länger als 2 Meter und nicht breiter als 1,50 Meter sein. Das Gewicht eines Gegenstandes sollte 50 Kilogramm nicht überschreiten, weil sie sonst vom Müllwerker nicht ins Fahrzeug geladen werden können. Pro Abrufkarte dürfen höchstens 3 Kubikmeter zur Abholung angemeldet werden. Davon dürfen höchstens 0,5 Kubikmeter Gegenstände aus Renovierungen sein. Alternativ kann Sperrmüll auch auf allen Entsorgungsanlagen und Recyclinghöfen angeliefert werden. Dann bitte die ausgefüllte Sperrmüllkarte mit abgeben. Im Standardservice wird der Sperrmüll innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Anmeldung abgeholt.

Im Expressservice erfolgt die Abholung innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Anmeldung.

Kosten Sperrmüll

Die Abholung von Sperrmüll im Standardservice kostet 45,- EUR. (Abrufkarte, bis 3 Kubikmeter)

Die Anlieferung von Sperrmüll auf den Entsorgungsanlagen kostet 30,- EUR. (Abrufkarte, bis 3 Kubikmeter)
Die Abholung von Sperrmüll im Expressservice kostet 95,- EUR. (Abrufkarte, bis 3 Kubikmeter, Barzahlung bei Abholung!) Kunden, die im Landkreis Calw keine Jahresgebühr an den Abfallwirtschaftsbetrieb entrichten, müssen einen Zuschlag von 50,- EUR pro Abholung oder Anlieferung von Sperrmüll bezahlen.

Zum Sperrmüll gehören

  • Möbel wie Sofas, Sessel, Polsterstühle, Bettroste, Gartenmöbel aus Kunststoff
  • Büromöbel wie Bürostuhl, Schreibtische aus Mischmaterial, Sideboard mit Glastüren, Schränke mit Glastüren
  • Federbetten
  • Großes Kinderspielzeug wie Bobbycars, Planschbecken oder Kinderküchen
  • Kinderwagen
  • Lampen
  • Matratzen
  • Plastikwannen
  • Reisetaschen oder -koffer
  • Ski, Skistöcke und Skistiefel
  • Sonnenschirme
  • Teppiche
  • Agrarfolie (max. 5 Quadratmeter, klein geschnitten)
  • Gegenstände aus Renovierungen (max. 0,5 Kubikmeter) wie Duschwände, Auslegware, große Farbeimer mit eingetrockneter Farbe, PVC-Beläge

Altholz

Die Einzelteile dürfen nicht länger als 2 Meter und nicht breiter als 1,50 Meter sein. Das Gewicht eines Gegenstandes sollte 50 Kilogramm nicht überschreiten, weil sie sonst vom Müllwerker nicht ins Fahrzeug geladen werden können. Pro Abrufkarte dürfen höchstens 3 Kubikmeter zur Abholung angemeldet werden. Davon dürfen höchstens 0,5 Kubikmeter Gegenstände aus Renovierungen sein. Alternativ kann Altholz auch auf allen Entsorgungsanlagen und Recyclinghöfen angeliefert werden. Dann bitte die ausgefüllte Altholzkarte mit abgeben. Im Standardservice wird Altholz innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Anmeldung abgeholt.

Im Expressservice erfolgt die Abholung innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Anmeldung.

Kosten Altholz

Die Abholung von Altholz im Standardservice kostet 20,- EUR.
Die Anlieferung von Altholz auf den Entsorgungsanlagen kostet 15,- EUR.
Die Abholung von Altholz im Expressservice kostet 70,- EUR. (Barzahlung bei Abholung!) Kunden, die im Landkreis Calw keine Jahresgebühr an den Abfallwirtschaftsbetrieb entrichten, müssen einen Zuschlag von 50,- EUR pro Abholung oder Anlieferung von Altholz bezahlen.

Zum Altholz gehören

  • Lackierte oder unlackierte Möbel aus Massivholz oder mit Holzfurnier wie Tische, Schränke, Stühle, Betten oder Bänke
  • Korbmöbel
  • Kunststoffbeschichtete Holzmöbel (wie Küchenmöbel)
  • Kinderspielzeug aus Holz
  • Bilderrahmen
  • Regale
  • Wäschekörbe
  • Wein- und Obstkisten
  • Holz aus Renovierungen und Garten (maximal 0,5 Kubikmeter) wie Türen, Holzdecken, Fußböden, Laminatböden, Fensterläden, Spanplatten, Fenster ohne Glas, Fensterrahmen, Schaukel, Zäune, Palisaden oder Klettergerüst.

Nicht zum Altholz gehören

  • Abfälle aus gewerblicher Tätigkeit, soweit es sich nicht um haushaltsähnliche Gegenstände handelt.
  • Gartenabfälle wie Baumschnitt (Biotonne, Recyclinghof)
  • Fenster mit Glas (Recyclinghof)
  • Türen oder Sonstiges mit Glas oder Spiegel (Sperrmüll)
  • Holzmöbel mit Polster (Sperrmüll)