Alt-Holz: AWG

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Alt-Holz

Alt-Holz

Alte Möbel oder andere Sachen aus Holz kann man von der Alt-Holz-Abfuhr abholen lassen.
Die Holz-Sachen dürfen nicht länger als 2 Meter und nicht breiter als 1,50 Meter sein.
Eine Holz-Sache darf nicht schwerer als 50 Kilogramm sein.
Sonst ist sie zu schwer zum hoch heben.
Damit Alt-Holz abgeholt wird, muss man eine Abruf-Karte an die Abfall-Wirtschaft schicken.
Pro Abruf-Karte dürfen höchstens 3 Kubik-Meter angemeldet werden.

Alt-Holz kann auch auf allen Recycling-Höfen angeliefert werden.
Dann bitte die ausgefüllte Abruf-Karte mit abgeben.

Es gibt zwei Arten der Abholung:

Den Standard-Service und den Express-Service.
Im Standard-Service wird das Alt-Holz innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Anmeldung abgeholt.
Im Express-Service wird das Alt-Holz innerhalb von 3 Werk-Tagen nach Eingang der Anmeldung abgeholt.
Der Express-Service geht schneller, dafür ist er aber teurer.

Das kostet die Alt-Holz-Abholung:

Der Standard-Service kostet 20,- EUR.
Die Anlieferung von Alt-Holz auf den Recycling-Höfen kostet 15,- EUR.

Die Abholung von Alt-Holz im Express-Service kostet 70,- EUR.
Die 70,- Euro müssen bei der Abholung bar bezahlt werden.

Kunden, die nicht im Landkreis Calw wohnen, müssen einen Zuschlag von 50,- EUR pro Abholung oder Anlieferung von Alt-Holz bezahlen.

Zum Altholz gehören:

  • Lackierte oder unlackierte Möbel aus Massiv-Holz oder mit Holz-Furnier
    Zum Beispiel Tische, Schränke, Stühle, Betten oder Bänke
  • Korb-Möbel
  • Mit Kunst-Stoff beschichtete Holz-Möbel (wie Küchen-Schränke)
  • Kinder-Spielzeug aus Holz
  • Bilder-Rahmen
  • Regale
  • Wäsche-Körbe aus Rohr
  • Wein-Kisten und Obst-Kisten aus Holz

Beschränkt sind Gegen-Stände aus Renovierungen.
Hiervon darf man nicht mehr als einen halben Kubikmeter rausstellen.
Zum Beispiel

  • Türen,
  • Holz-Decken,
  • Fuß-Böden,
  • Laminat-Böden,
  • Fenster-Läden,
  • Span-Platten,
  • Fenster ohne Glas,
  • Fenster-Rahmen,
  • Schaukel,
  • Zäune,
  • Palisaden oder
  • Kletter-Gerüst.

Nicht zum Altholz gehören:

  • Abfälle aus Gewerbe.
    Ausnahme: Es handelt sich um Sachen wie sie auch in einem Haus-Halt zu finden sind.
  • Garten-Abfälle wie Äste und Zweige, die gehören in die Bio-Tonne oder auf den Recycling-Hof.
  • Fenster mit Glas, die gehören auf den Recycling-Hof.
  • Türen oder andere Sachen mit Glas oder Spiegel, die gehören zum Sperr-Müll.
  • Holzmöbel mit Polster, die gehören zum Sperr-Müll.