Was hat Abfallentsorgung mit Umweltschutz zu tun?
Eine ganze Menge! Ziel des Umweltschutzes ist die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage aller Lebewesen mit einem funktionierenden Naturhaushalt. Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft unterstützt dieses Ziel. Natürliche Ressourcen werden geschont, Wertstoffe verwertet, Energie gespart und Schadstoffbelastungen minimiert. Dies schreibt schon der Gesetzgeber vor.
Abfallbeseitigungsgesetz, Abfallgesetz, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz: Innerhalb von nur vier Jahrzehnten hat sich der Name des maßgeblichen Bundesgesetzes, das die rechtlichen Vorgaben zur Entsorgung von Abfall- und Wertstoffen vorgibt, vier Mal geändert. Und bereits der Namenswandel zeigt auf, wo sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen seit Anfang der 70er-Jahre hin entwickelt haben: von der klassischen Entsorgung und Deponierung von Abfällen mit Sonderbehandlung gefährlicher Abfälle hin zu einer möglichst umfassenden Wiederverwertung.
- Exerner Link zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen)
Wir sorgen dafür, dass möglichst viele gesammelte Wertstoffe einer hochwertigen Verwertung zugeführt werden.