AWG

Speisereste aus Gastronomie/Kantine

Sie betreiben eine Gaststätte oder Kantine? Dann müssen Sie Speisereste gesondert entsorgen.

Da Küchen- und Speiseabfälle, die Tierkörperteile oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs enthalten, ein ständiges und hohes Risiko für den Ausbruch von Krankheiten oder Tierseuchen sowie deren Verbreitung darstellen, müssen diese getrennt von anderen Abfälle gesammelt und entsorgt werden.

Eine Beseitigung dieser Abfälle über die Biotonne ist nicht zugelassen. Die Nutzung einer Biotonne ist daher nur möglich, wenn eine zusätzliche Speiserestetonne vorhanden ist.

Küchen- und Speiseabfälle von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung unterliegen dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) und der Verordnung zur Durchführung der Tierischen Nebenprodukte – Beseitigungs-Gesetzes (TierNebV).

Spezielle Speiseresteentsorger stellen Ihnen Behälter zum Tauschen zur Verfügung. Die Gewerbeabfallberatung berät Sie gerne unter Telefonnummer: 07452 6006 7050.

http://www.awg-info.de//gewerbekunden/speisereste-aus-gastronomie/kantine