AWG

Nägel

Bei der Schrottabfuhr bereitstellen oder auf dem Recyclinghof als "Abfall zur Verwertung" (gebührenfrei) abgeben. Bei der Schrottabfuhr bitte beachten: Einzelne Schrottteile dürfen ein Gewicht von 50 kg und eine Länge von 2 m sowie eine Breite von 1,50 m nicht überschreiten.

Bitte beachten Sie unser Merkblatt "Entgelte Recyclinghöfe für gewerbliche Kunden"
Bitte beachten Sie unser Merkblatt "Gebührenmerkblatt Recyclinghöfe für Privatkunden"

Nachtspeicheröfen

Speicherheizgeräte können Asbest, chromhaltige Speichersteine oder PCB-haltige Bauteile enthalten. Nicht demontierte Nachtspeicherheizungen aus privaten Haushalten aus dem Landkreis Calw werden auf dem Recyclinghof Nagold kostenfrei als Elektroschrott (Sammelgruppe 4) angenommen. Sie müssen aber sauber abgeklebt oder staubdicht verpackt sein und auf Paletten angeliefert werden.

Es werden nur Geräte angenommen, für die eine Entsorgung beantragt wurde und die nachweislich aus dem Landkreis Calw stammen. Der Antrag muss unbedingt vor der Entsorgung durch die AWG genehmigt werden.

Bitte beachten Sie unsere Merkblätter:
Gebührenmerkblatt Recyclinghöfe für Privatkunden
Entgelte Recyclinghöfe für gewerbliche Kunden

Bitte beachten Sie unser Formular:
Nachtspeicheröfen Antrag Entsorgung

Nagellack

Kann bei der zwei mal jährlich stattfindenden "Schadstoffsammlung" abgegeben werden. (Gewerbebetriebe müssen sich anmelden).

Bitte beachten Sie unser Merkblatt "Sonderabfallkleinmengen Anmeldeformular Gewerbe"
Bitte beachten Sie unser Merkblatt "Sonderabfallkleinmengen Merkblatt für gewerbliche Kunden"
Bitte beachten Sie unser Merkblatt "Schadstoffsammlung für private Haushalte"

Nagellackentferner

Kann bei der zwei mal jährlich stattfindenden "Schadstoffsammlung" abgegeben werden. (Gewerbebetriebe müssen sich anmelden).

Bitte beachten Sie unser Merkblatt "Sonderabfallkleinmengen Anmeldeformular Gewerbe"
Bitte beachten Sie unser Merkblatt "Sonderabfallkleinmengen Merkblatt für gewerbliche Kunden"
Bitte beachten Sie unser Merkblatt "Schadstoffsammlung für private Haushalte"

Nahrungsmittelreste

In die Biotonne (Privathaushalte) geben oder durch Fachmann entsorgen lassen (Gewerbliche Speisereste). Speiseabfälle dürfen nur von Privathaushalten und nur bis zu einer Menge von 120l pro Woche über die Biotonne entsorgt werden. Größere Mengen bitte durch einen Speiseabfallverwerter entsorgen lassen. Kleine Knochen dürfen in die Biotonne, große Knochen und Knochen in großen Mengen bitte über den Restabfall entsorgen, da sie nicht verwertet werden können.

Bitte beachten Sie unser Merkblatt "Bioabfall"

Natriumdampflampen

Auf dem Recyclinghof als "Abfall zur Verwertung" (gebührenfrei) abgeben. Bitte Höchstmengen beachten.

Bitte beachten Sie unsere Merkblätter:
Gebührenmerkblatt Recyclinghöfe für Privatkunden
Entgelte Recyclinghöfe für gewerbliche Kunden

Neonröhren

Auf dem Recyclinghof als "Abfall zur Verwertung" (gebührenfrei) abgeben. Bitte Höchstmengen beachten.

Bitte beachten Sie unsere Merkblätter:
Gebührenmerkblatt Recyclinghöfe für Privatkunden
Entgelte Recyclinghöfe für gewerbliche Kunden

Nitroverdünnung

Kann bei der zwei mal jährlich stattfindenden "Schadstoffsammlung" abgegeben werden. (Gewerbebetriebe müssen sich anmelden).

Bitte beachten Sie unser Merkblatt "Sonderabfallkleinmengen Anmeldeformular Gewerbe"
Bitte beachten Sie unser Merkblatt "Sonderabfallkleinmengen Merkblatt für gewerbliche Kunden"
Bitte beachten Sie unser Merkblatt "Schadstoffsammlung für private Haushalte"

Nordic-Walking-Stöcke

Bei der Sperrmüllabfuhr (Abrufkarte) anmelden, zur Schrottabfuhr bereitstellen oder auf dem Recyclinghof bei "Eisenschrott" oder "Abfall zur Beseitigung" (Restmüll) abgeben.

Bitte beachten Sie unser Merkblatt "Entgelte Recyclinghöfe für gewerbliche Kunden"
Bitte beachten Sie unser Merkblatt "Gebührenmerkblatt Recyclinghöfe für Privatkunden"
Bitte beachten Sie unser Merkblatt "Sperrmüll- und Altholzabholung"

http://www.awg-info.de//privatkunden/abfall-abc/n