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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
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Abfall ABCGebühren

Aktuelles

Abfallgebühren steigen 2026

Erstelldatum29.12.2025

Abfallgebühren steigen 2026

Die Jahres- und Behältergebühren werden 2026 um durchschnittlich 10,80% erhöht. Auch bei den Anliefergebühren auf den Entsorgungsanlagen und Recyclinghöfen gibt es Änderungen. Insbesondere gestiegene Kosten machen dies notwendig.

Die Behältergebühren waren seit 2021 stabil, die Jahresgebühren seit 2023. Seitdem konnte aufgrund günstiger Rahmenbedingungen eine Erhöhung vermieden werden. Die jetzt für 2026 beschlossene Gebührenerhöhung resultiert im Wesentlichen aus den drei folgenden Bereichen:

1. Personalkostensteigerungen

Seit 2021 werden bis Ende 2026 die Personalkosten aufgrund der Tarifsteigerungen um knapp 24 % gestiegen sein.

2. Sachkostensteigerungen

Der Verbraucherpreisindex ist seit 2021 in Deutschland zum Stand Juni 2025 um 21,8 % gestiegen. Für das Jahr 2026 wird eine weitere Steigerung um 2 %-Punkte erwartet.

3.Brennstoffemissionshandelgesetzt (BEHG)

Durch das vom Bund eingeführte Brennstoffemissionshandelsgesetz wird eine CO2-Abgabe bei der Verbrennung von Restabfall erhoben. Der Landkreis Calw ist Mitglied im Zweckverband RBB, deshalb wird der Restabfall im dortigen Restmüllheizkraftwerk in Böblingen verbrannt. Dies führt zu deutlichen Mehrkosten bei der Restabfallentsorgung. Durch gesetzliche Vorgaben bleibt für die Entsorgung des Restabfalls quasi nur die thermische Verwertung (Verbrennung) übrig. Somit gibt es für den Landkreis Calw auch keine Möglichkeit, diese Abgabe zu vermeiden.

Was bedeutet das für die Jahres- und Behältergebühren (PDF-Dokument, 581,27 KB, 29.12.2025) in Zahlen?

Die Gebührenerhöhung bedeutet je nach Haushaltsgröße Mehrkosten von ca. 16 bis 20 Euro in 2026 gegenüber 2025. Die Höhe der Jahresgebühr ist abhängig von der Zahl der Personen in einem Haushalt, die Behältergebühren umfassen die Leerung der Restabfall- und Biotonnen.

Die Jahresgebühr 2026 für einen Haushalt mit einer Person beträgt 73,80 €, für einen Haushalt mit zwei Personen 118,20 € und für einen Haushalt mit drei und mehr Personen 139,56 €. Für Gewerbebetriebe werden 147,84 € und für Filialen (unselbständige Niederlassungen) 73,80 € berechnet.

Auch die Behältergebühren werden angehoben. Eine Leerung der 60l-Restabfalltonne schlägt 2026 mit 4,44 € zu Buche, die Leerung einer 120l-Tonne mit 8,88 € und die Leerung einer 240l-Tonne mit 17,76 €. Für die Biotonne beträgt die Behältergebühr pro Jahr bei einer 60l-Tonne 2026 41,52 €, pro 120l-Tonne 72,24 € und pro 240l-Tonne 108,36 €.

Bei den Anliefergebühren auf den Entsorgungsanlagen und Recyclinghöfen (PDF-Dokument, 695,60 KB, 29.12.2025) haben sich ebenfalls Änderungen ergeben, weil sich die Konditionen zur Verwertung oder Entsorgung einiger Fraktionen beispielsweise durch Ausschreibungsergebnisse verändert haben. 

Am 20.12.2025 wurde im Schwarzwälder Boten eine Panoramaseite zu dem Thema veröffentlicht. Diese können Sie hier(PDF-Dokument, 2,32 MB, 05.01.2026) einsehen.

Weitere Informationen zu den Abfall- und Anliefergebühren sind bei der Abfallberatung unter der kostenlosen Servicenummer 0800 30 30 839, per Fax 07452 6006-7777 oder via E-Mail abfallberatung@awb-calw.de erhältlich.

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